Netzblicke

Flimmo – Beratung zu YouTube, TikTok und Instagram

Flimmo, der Programmberater für Eltern von Kindern zwischen 3 und 13 Jahren, bietet seit vielen Jahren Bewertungen und medienpädagogische Einschätzungen zu Fernsehsendungen, Streaming-Angeboten und Kinofilmen. Neu hinzugekommen sind nun auch Beurteilungen zu einzelnen, bei vielen Kindern und jungen Jugendlichen beliebten Kanälen auf YouTube, bei TikTok und Instagram.

Screenshot der Website Flimmo zu den TikTok-Kanälen.

Screenshot der Website Flimmo zu den TikTok-Kanälen.

Kinder und das Internet – viele Eltern denken dabei recht schnell an die Gefahren, denen der Nachwuchs über YouTube, TikTok, Instagram und Co. ausgesetzt ist. In etlichen Medien wird dieses Thema durchaus geschürt: Meinungen und auch wissenschaftliche Forschungen zu Medienzeit und Sucht, zu Wirkungen von Gewaltdarstellungen und Pornografie werden gerne aufgegriffen und nicht immer ausgewogen betrachtet, während die positiven Seiten der Mediennutzung von Kindern oft keine Beachtung finden – „only bad news are good news”?

Keine Frage: Weder das Internet noch die meisten damit verbundenen sozialen Medien sind speziell für Kinder entwickelt worden. Und so gibt es viele Inhalte, die nicht kindgerecht oder gar schädlich für Kinderaugen und -ohren sind. Wie können Eltern damit umgehen? Mit Verboten, mit technischen Hilfsmitteln zur Filterung der Inhalte, mit enger Begleitung und (Medien-)Erziehung? Wer sein Kind nicht einfach nur von „den“ Medien fernhalten, sondern mit dem Nachwuchs im Gespräch bleiben möchte, muss die Gefahren, aber auch die Chancen der Mediennutzung kennen.

Bei Games, vor einigen Jahren noch die Hauptgefahrenquelle (Stichwort „Killerspiele“), gab es schon bald auch medienpädagogisch ausgerichtete Angebote, die Spiele vorstellten und bewerteten: z.B. den Spieleratgeber NRW, spielbar.de der Bundeszentrale für politische Bildung oder auch das Internet-ABC mit seinen Spieletipps.

Fernsehsendungen, Streaming- und Kinofilme hat seit vielen Jahren das Projekt Flimmo, ein Programmberater für Eltern von Kindern zwischen 3 und 13 Jahren, im Blick. Neu hinzugekommen sind nun die Plattformen bzw. Apps YouTube, TikTok und Instagram: Einzelne Kanäle werden kurz beschrieben, ein Mindestalter wird festgelegt und für diese Altersgruppe werden positive und negative Aspekte aufgezeigt.

Gesucht werden kann über eine freie Eingabe und/oder über Alter, Anbieter, Bewertung und Genre. Wird nur ein Dienst, z.B. TikTok angeklickt, so erhält man derzeit 87 Angebote, die von Aditoro über Daggi Bee und Laserluca bis hin zu Rezo reichen. Bewertet werden positiv z.B. der altersgerechte Humor, die Inspiration und die große Themenvielfalt, negativ z.B. eine unangemessene Sprache, ängstigende Inhalte und für Kinder nicht gut zu erkennende Produktempfehlungen.

Eine Ampel liefert Eltern eine erste Einschätzung: Grün steht für dem angegeben Alter angemessene Inhalte, Rot für Beiträge, die Kinder „überfordern, verunsichern oder ängstigen können“ (Beschreibung auf „Über Flimmo“), dazwischen liegende Urteil werden mit Gelb gekennzeichnet. Lobenswert an der gesamten Beurteilung ist, dass auch bei mit „Rot“ ausgewiesenen Kanälen die ggf. vorhandenen positiven Aspekte erwähnt werden – siehe z.B. den YouTube-Kanal von Gronkh, der hauptsächlich Let’s-Play-Videos bietet: Neben den zahlreichen Produktempfehlungen, den nicht altersgemäßen und ängstigenden Inhalten wird durchaus anerkannt, dass er neue Ideen zur Freizeitbeschäftigung vermittelt (Brettspiele, Bücher, Instrumente, eine Sportart, altersangemessene Videogames).

Ein toller Service für Eltern: Ausgewogene, medienpädagogische Beschreibungen und Beurteilungen von Fernsehsendungen, Streaming-Angeboten und – neu – Social-Media-Kanälen!

zur Startseite des Flimmo

Flimmo-Bewertungen der TikTok-Angebote

Flimmo-Bewertungen von Instagram-Angeboten

Flimmo-Bewertungen von YouTube-Angeboten

Hinweis zu den Netzblicken des GOA-Blogs

Die Netzblicke widmen sich interessanten Angeboten aus dem laufenden Wettbewerb des Grimme Online Awards, stellen aber auch interessante Websites, Podcasts, Social-Media-Kanäle oder einzelne hervorhebenswerte Reportagen und Beiträge vor.

Die ausgewählten Netzblicke berühren im Übrigen nicht die Entscheidungswege von Nominierungskommissionen und Jurys!

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